Das Erbrecht bildet wiederum einen Schnittpunkt besonderer Art zwischen Zivilrecht und Steuerrecht. Gerne entwerfen wir für Sie erbrechtliche Regelungen sowohl hinsichtlich privaten wie auch betrieblichen Vermögens. Wir haben den Anspruch, mit diesen Regelungen sowohl Ihren persönlichen Vorstellungen Rechnung zu tragen, als auch eine unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten möglichst günstige Lösung zu verfolgen.
Für den betrieblichen Bereich verweisen wir hierzu auch auf unsere Ausführungen zum Thema Nachfolgeregelungen. Unsere Tätigkeit reicht hier von einer einmaligen Beratung im Gespräch bis zum Entwurf einer detaillierten erbrechtlichen Regelung oder gar der Übernahme der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker.